von Walter Holtfoth Text ( Quelle Gemeinde Friesenheim) / Foto Symbolbild Tim Reckmann / Pixelio. de
Das digitale Zeitalter hält immer mehr Einzug in den Verwaltungsbetrieb der Gemeinde Friesenheim
Heute teilt uns die Pressestelle in einer Presseinformation wie folgt mit:
PRESSEMITTEILUNG
Information über digitale Bauanträge
Ab dem 01.01.2025 können Bauanträge nur noch digital entgegengenommen werden
Friesenheim, 28. November 2024
Ab kommendem Januar müssen Bauanträge digital über die Plattform ViBa (Virtuelles Bauamt Baden-Württemberg) eingereicht werden. Damit endet die Übergangsfrist, in der entsprechende Anträge auch per Post eingereicht werden konnten.
Die Verwaltungsvorschrift zur Landesbauordnung gibt vor, dass ab 1. Januar 2025 Bauanträge nur noch in digitaler Form eingereicht werden können. Hierzu steht die Plattform – ViBa BW – zur Verfügung. Hier kommen Sie direkt zur Plattform:
(bw.digitalebaugenehmigung.de/gemeinde-friesenheim/)
Beim digitalen Einreichen von Bauanträgen ist zu beachten:
Die Anträge müssen das Format PDF/A-1 haben. Das ist ein spezielles PDFFormat, mit dem Dokumente langfristig archiviert werden können. Außerdem garantiert es, dass die Datei keine anderweitigen Inhalte enthält. Bitte darauf achten, dass der Antrag dieses Format hat.
Wer einen Bauantrag digital einreicht, benötigt eine Bauvorlage-Berechtigung.
Architekten und Ingenieurbüros benötigen zum Einreichen des Bauantrags oder wenn sie den Entwurf für den Bauantrag erstellen und diesen einreichen ein Unternehmenskonto.
Für die Freizeichnung des digitalen Bauantrags benötigen Bürgerinnen und Bürger ein sogenanntes Bund ID-Konto. Die Konten dienen gegenüber dem Baurechtsamt der Authentifizierung.
Weitere Informationen finden Sie auch auf der Hilfeseite zum digitalen Bauantrag (www.friesenheim.de/digitalerbauantrag)
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