von Walter Holtfoth Text & Bild
Die Alarmglocken läuten heftig mit Blick auf die B 3 Durchfahrt in Friesenheim. Nicht etwa nur weil die Anwohner mit Nachdruck die Stationierung von Blitzern fordern, nun kommt aus dem Schuttertal eine Meldung, wonach das Nadelöhr noch mehr belastet werden soll.
Den Printmedien war zu entnehmen, dass die Durchfahrt auf der B 415 durch Kuhbach und Reichenbach bald nur noch mit Tempo 30 erlaubt sein wird. In diesem Zusammenhang steht zur Diskussion, dass ein Nachfahrverbot für LKW eine sinnvolle Maßnahme sei.
Die Gemeinde Friesenheim formuliert in einer Pressemitteilung von heute ( 06.Juli ) massive Einwände.
LKW-Durchfahrtsverbot für die B415
Die Gemeinde Friesenheim hat massive Einwände bezüglich eines LKW-Durchfahrtsverbot in der Nacht auf der B415. Die Folge eines LKW-Durchfahrtsverbotes auf der B415 wäre ein erhöhtes LKW-Aufkommen auf der B3 durch Friesenheim, was in diesem Fall die einzige Alternative zur Autobahn darstellen würde.
Keine Benachteiligung der Anwohnerinnen und Anwohner der B3 gegenüber den Anwohnern der B415
Die Gemeinde Friesenheim hat Gespräche mit dem Regierungspräsidium Freiburg geführt, wonach die Sperrung einer Bundesstraße nur zulässig ist, wenn ein Nachweis vorliegt, dass dies nicht zu einem Verdrängungsverkehr führt. Aus Sicht der Gemeinde Friesenheim dürfen die Anwohnerinnen und Anwohner der B3 nicht benachteiligt werden gegenüber den Anwohnern der B415.
Prüfung und Antragstellung jetzt
Aus dem Verkehrskonzept der Gemeinde Friesenheim geht hervor, dass eine Prüfung für ein LKW-Durchfahrtsverbot auf allen klassifizierten Straßen erfolgen soll.
Aus gegebenem Anlass scheint der Zeitpunkt für die Prüfung und Antragstellung nun geeignet.
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