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Akute Waldbrandgefahr in Friesenheim

akute waldbrandgefahr in friesenheim und der gesamten Ortenau

von Walter Holtfoth Text  // Bild Symbolbild Dominik Pöpping - Pixelio.de  

 

Wer die Meldungen der Nachrichtensendungen in diesen Tagen verfolgt kann die Bilder Waldbrände im Norden sehen. 

Damit gleiches hier in unseren Breiten nicht passiert, geben sowohl die Gemeinde Friesenheim, als auch das Landratsamt Ortenaukreis ernstzunehmende Warnungen heraus. 

 

letzteres verfügt die Sperrung sämtlicher Waldgrillstätten in der gesamten Ortenau, wie in der heutigen Medieninformation nachzulesen ist. 

 

Zunächst die Warnung der Gemeinde Quelle Presseinformation / Pressestelle Gemeinde Friesenheim: 

 

Akute Brandgefahr ernstnehmen!

 

Die Gemeinde Friesenheim appelliert an das Verantwortungsbewusstsein der Wald- und Campingplatzbesucher

 

Aufgrund der angekündigten warmen Wetterlage und den niedrigen Niederschlagsmengen hat sich auch bei uns die Brandgefahr enorm erhöht.

 

Die Gemeinde Friesenheim bittet daher alle Wald- und Campingplatzbesucher um erhöhte Vorsicht im Umgang mit Feuer und um Beachten der bestehenden Vorschriften:

 

Im Wald gilt ein striktes Rauchverbot.

 Feuermachen ist aktuell nicht erlaubt.

 Keine Glas- und Plastikflaschen im Wald zurücklassen.

 Grillen am Erholungsgebiet Baggersee Schuttern nur mit Gas erlaubt.

 

Gefahr durch Katalysatoren 

 

Auch durch den Fahrbetrieb heiß gewordene Katalysatoren von Kraftfahrzeugen kommen als potentielle Brandursachen in Betracht, wenn ein Fahrzeug am Waldrand abgestellt wird. In diesem Zusammenhang wird betont, dass das Befahren von Waldwegen für Unbefugte grundsätzlich untersagt ist, einer besonderen Beschilderung bedarf es hierfür nicht.

 

Dazu passt auch die Pressemitteilung des Landratsamtes Ortenaukreis von heute :

 

Grillstellen in den Wäldern im Ortenaukreis werden wegen akuter Waldbrandgefahr gesperrt

 

Allgemeinverfügung gilt ab Freitag, 16.Juni

 

Offenburg, 15. Juni 2023 – Durch die anhaltende Trockenheit, Wind und die weiterhin hohen Temperaturen hat die Waldbrandgefahr zugenommen, sowohl nach Einschätzung des Deutschen Wetterdienstes als auch des Waldwirtschaftsamtes des Ortenaukreises. Der Ortenaukreis hat deshalb eine Allgemeinverfügung erlassen, die das Grillen und offenes Feuer im und am Wald untersagt.

 

alle öffentlichen Feuer- und Grillstellen im Wald sind bis auf Widerruf gesperrt

 

Dies gilt ab Freitag, 16. Juni. Alle öffentlichen Feuer- und Grillstellen im Wald sind bis auf Widerruf gesperrt. „Leider lassen uns die Wetterprognose und der ausbleibende Regen keine andere Wahl. Ab sofort ist die Nutzung vorhandener Feuer- und Grillstellen im Wald und in einer Entfernung bis zu 100 Metern zum Wald, einschließlich mitgebrachter Grills, verboten“, erklärt Waldwirtschaftsamtsleiter Hans-Georg Pfüller, der zusätzlich appelliert, das ohnehin vom 1. März bis 31. Oktober geltende Rauchverbot im Wald weiterhin strikt zu beachten. „Bereits eine einzelne achtlos weggeworfene Zigarette kann verheerende Folgen haben“, so Pfüller, der alle Besucher im Wald bittet, besonders achtsam zu sein und im Ernstfall ein Feuer oder Rauchentwicklung unter der europaweiten Notruftelefonnummer 112 zu melden und im Bedarfsfall auch die anrückenden Einsatzkräfte zum Brandort zu lotsen.

 

Dabei sollten – wenn möglich – die folgenden Informationen angegeben werden:

 

Wo genau brennt es?

Wie groß ist die Brandfläche?

Ist es ein Bodenfeuer oder brennen auch bereits die Wipfel der Bäume?

Wie kommt die Feuerwehr am günstigsten zum Brandort?

Wo sind Wasserentnahmestellen?

 

Wenn möglich, bitte vor Ort bleiben, damit die Brandstelle für die Feuerwehr erkennbar ist.

Selbst löschen nur dann, wenn dies möglich ist und eine Eigengefährdung ausgeschlossen werden kann!

 

 

Die Allgemeinverfügung ist auf der Seite des Ortenaukreises unter www.ortenaukreis.de/bekanntmachungen abrufbar.

 

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Warnschild (c) Landratsamt Ortenaukreis