3 - G Regelung in den Friesenheimer Rathäusern
von Walter Holtfoth Text & Bild
Einer Pressemitteilung von heute, 13.12. ist zu entnehmen, dass in den Rathäusern der Gesamtgemeinde ab sofort die Regelung gilt, dass sie nur gegen Nachweise jeweils Genesen, Geimpft, oder Getestet betretet werden dürfen.
Bisher reichte eine Registrierung mit der Luca App.
In der Pressemitteilung heißt es wörtlich:
3G-Regelung in den Rathäusern
Aufgrund der aktuellen Corona-Lage gilt in den Rathäusern und Ortsverwaltungen ab Mittwoch für alle Besucherinnen und Besucher die 3G-Regelung.
Wir bitten Sie, Ihre Nachweise entsprechend beim Betreten der Verwaltungsgebäude vorzulegen. Im Rathaus I in Friesenheim ist die Vorlage bei den Zielämtern zu erbringen, im Rathaus II an der Zentrale. In den Ortsverwaltungen bitten wir Sie, die Nachweise im Eingangsbereich vorzulegen.
Die Rathäuser bleiben geöffnet.