Doch ein Weihnachtsmarkt in Friesenheim 2021 ?
von Walter Holtfoth Text & Bild Quelle Gemeinde Friesenheim
Auf eine abgespeckte Version eines Weihnachtsmarktes - Light
haben sich wohl die Verantwortlichen im Rathaus geeinigt.
So zumindest ist die Pressemitteilung zu verstehen, die heute hier im Mailfach landete.
Die Frage wird sein, wer unter Corona Vorgaben einen Weihnachtsmarkt beschicken möchte.
Hier die Presseinformation im Wortlaut:
Friesenheimer Advents- und Weihnachtsmarkt am 27.11. und am 04. Dezember
Aufgrund der Corona - Vorgaben ist ein Advent- und Weihnachtsmarkt im bisher üblichen Rahmen nur unter erschwerten Auflagen und mit einem großen Aufwand möglich.
Die Gemeindeverwaltung hat sich deshalb entschlossen einen eingeschränkten Advents- und Weihnachtsmarkt zusammen mit dem Wochenmarkt auf dem Platz beim Rathaus durchzuführen. Zu den Ständen des Wochenmarktes können bis zu 10 weitere Stände zugelassen werden, die hauptsächlich Advents- und Weihnachtsartikel oder abgepackte Speisen (z.B. Linzer Torte, Weihnachtsgebäck, Honig usw.) anbieten können.
Zwei Samstage mit wechselndem Angebot
Bedingt durch die eingeschränkte Standzahl wird der Advents- und Weihnachtsmarkt an zwei Samstagen, den 27.11.2021 und Samstag, den 04.12.2021, jeweils in der Zeit von 10.00 bis 16.00 Uhr stattfinden. Somit haben mindestens 20 Anbieter die Möglichkeit, ihre Advents- und Weihnachtsartikel oder sonstige Waren anzubieten.
Um eine weihnachtliche Atmosphäre zu schaffen ist es auch angedacht, dass Vereine, Gruppen oder Einzelpersonen mit musikalischen Darbietungen den Markt bereichern können.
Anfragen und Anmeldungen zum Advents- und Weihnachtsmarkt sind ab sofort bis spätestens 29. Oktober 2021 im Rathaus Friesenheim, Frau Bühler (Tel. 07821/6337 - 255 oder per Mail an sbuehler@friesenheim.de ) möglich.
Bewirtung nur indirekt möglich
Leider wird es nicht möglich sein, auf dem Platz zu bewirten. Es ist daher vorgesehen, eine Bewirtung in abgeschlossenen Räumlichkeit/Bereichen außerhalb des Marktes anzubieten z.B. mit Kaffee, Kuchen und Glühwein. Dort müssten die Corona - Vorgaben in Form eines Hygienekonzepts und der 3 - G - Regelung eingehalten werden. Die Durchführung der Bewirtung und die Einhaltung der Coronavorgaben sollen eigenverantwortlich erfolgen.
Bewerbungen für die Durchführung der Bewirtung können ebenfalls ab sofort bis zum 29. Oktober 2021 bei Frau Bühler eingereicht werden.