Maskenpflicht gilt auch und gerade bei Fahrgemeinschaften !
von Walter Holtfoth Text - Foto: Symbolbild Pixelio
Des Öfteren werden in diesen Tagen Fahrzeuge kontrolliert mit dem Zweck, die Einhaltung der Corona Regeln zu überprüfen. Vielen Fahrzeugführern und Mitfahrern ist zum Beispiel nicht bekannt, dass für Fahrgemeinschaften die privaten Regeln gelten. Hier sind nur Personen aus dem eigenen Haushalt und eine Person eines anderen Haushaltes erlaubt.
Unerfreuliche Post !
Einige Verkehrsteilnehmer müssen nach Schwerpunktkontrollen mit unerfreulicher Post rechnen.
Hier die geltenden Regeln für die Teilnahme am Straßenverkehr Quelle: Polizeipräsidium Offenburg:
Auch beim Autofahren gelten die aktuellen Corona Regeln:
- Fahrgemeinschaften sind nur unter den Regeln von privaten Zusammenkünften erlaubt. Seit dem 11.Januar 2021 dürfen sich im öffentlichen und privaten Raum nur noch die Angehörigen eines gleichen Haushaltes und einer nicht zu diesem Haushalt gehörenden Person treffen.
- Im Auto sollten gerade bei mehreren Mitfahrern immer eine Mund-und-Nasenschutzbedeckung getragen werden, da gerade hier Personen lange auf engem Raum zusammen sind. Dies gilt auch für den Fahrer.
- Bei längeren Fahrten sollte regelmäßig der Innenraum gelüftet werden.
- Bei geschäftlichen Fahrten wird das Fahrzeug wie der Arbeitsplatz gewertet, womit sich ebenfalls eine Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Maske ergibt.