Auch für Friesenheim gelten die Regeln des Landes Baden-Württemberg zum Lockdown in der Silvesternacht.
von Walter Holtfoth Text & Bilder
Quellen SWR, Gemeinde Friesenheim und Land Baden-Württemberg
Dem Einen oder Anderen wird es schon aufgefallen sein. Die Gemeindeverwaltung hat an öffentlichen Plätzen Hinweistafeln aufstellen lassen.
Auf diesen wir ein stricktes, Böller,- Alkohol,- Versammlungsverbot auf allen öffentlichen Plätzen ausgesprochen.
Generell ist die Grundlage durch die Landesverordnungen geschaffen.
Auf privatem Grund und Boden darf geböllert werden, wenn die Feuerwerkskörper aus Restbeständen des Vorjahres bestehen. Die Behörden warnen jedoch davor, dass unsachgemäß gelagerte Pyrotechnik durchaus zu Unfällen führen kann.
Zu beachten bei Allem ist auch, dass das Verlassen der eigenen Wohnung nach 20.00 Uhr untersagt ist, was das Feiern um Mitternacht ohnehin einschränken wird. Das gilt auch für das einfache anschauen eines vermeintlichen Feuerwerkes, ebenso wie für das Anstoßen mit Neujahrsgrüßen mit der Nachbarschaft.
Sollten ein Hund das Recht auf seinen Gassigang einfordern, so ist dieser auch nach 20.00 Uhr erlaubt, allerdings nur in Begleitung einer Person.
Bei den Kontaktbeschränkungen werden generell keine Ausnahmen gemacht. Es bleibt bei fünf Personen aus zwei Haushalten.
Weitere Informationen mit Linkhinweisen zur Landesregierung gibt es bei SWR