Corona Alarmstufe 3 Was bedeutet das für uns ?

 

Regelverschärfung ab Montag // Alarmstufe drei 

Was bedeutet das für uns auch hier in Friesenheim: 

 

Hier eine grobe Zusammenfassung: 

Quelle: Sandra Boser MdL & Landesregierung Baden Württemberg

Bidlquelle Symbolbild BadenFM

 

Ab Montag gilt in Baden-Württemberg die 3. Pandemiestufe. Jetzt gilt es wieder gemeinsam dafür zu sorgen, dass wir mit den zusätzlichen Maßnahmen die Pandemie wieder in den Griff bekommen:

Zusätzlich und ergänzend zu der an der lokalen Inzidenz orientierten Hotspot-Strategie gemäß dem Beschluss der Konferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 14. Oktober werden weitere landesweite Maßnahmen ergriffen.

➡️Landesweite Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in den dem Fußgängerverkehr gewidmeten Bereichen und öffentlichen Einrichtungen sowie öffentlich zugänglichen Bereichen im Freien, soweit die Gefahr besteht, dass der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.

➡️Das private Zusammentreffen von Personen wird auf max. 10 Personen oder zwei Hausstände begrenzt.

➡️Ansammlungen nach § 9 CoronaVO werden auf 10 Personen oder zwei Hausstände begrenzt.

➡️Die Teilnehmerzahl für Veranstaltungen wird auf 100 begrenzt

Zudem werden weitere landesweite Maßnahmen der Ressorts für die Pandemiestufe 3 ergriffen. Dazu gehören an zentraler Stelle:

➡️Kliniken: Angesichts der Erwartung eines höheren Patientenaufkommens in den Kliniken, sollten diese ihre für SARS-CoV2 Patienten erforderlichen (Intensiv-)Kapazitäten stufenweise anpassen sowie elektive Behandlungen schrittweise reduzieren.

➡️Ambulante Versorgung: Die Corona Fieber-Ambulanzen und Teststellen in den besonders betroffenen Regionen werden wieder hochgefahren bzw. ausgeweitet.

➡️Telemedizin: Ausweitung der Nutzung telemedizinischer Behandlungsmöglichkeiten (auch Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen) zur Vermeidung von Kontakten in Arztpraxen.

➡️Schulen: Mit der Änderung der Corona-VO Schule besteht die landesweite Pflicht zum Tragen einer Mund- Nasen-Bedeckung ab Klasse 5 in den weiterführenden Schulen sowie in den beruflichen Schulen auch im Unterricht.

➡️Einschränkung der nicht-schulischen Nutzung des Schulgebäudes.

➡️Kitas: Konsequente Distanz bei der Gruppenbildung ist herzustellen.

➡️Hochschulen: weitreichende Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auch auf den Sitzplätzen

Weitere Infos gibt es im Link: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/land-ruft-die-dritte-pandemiestufe-aus/?pk_medium=messenger&pk_campaign=2010117_mes&pk_source=mes&pk_keyword=pandemiestufe