Friesenheim - Wenn der Nachbar nervt...

Wenn Rasenmäher, Heckenscheren oder Betonmischer dröhnen. 

Von Walter Holtfoth Bildquelle Symbol (c) Wandersmann / Pixelio.de 

 

Immer wieder ist das Ordnungsamt, vor allem in den Sommermonaten mit Beschwerden konfrontiert. 

 

Im Amtsblatt der Gemeinde ist nachzulesen: 

 

"Beschwerden wegen Ruhestörungen“

 

Jeden Sommer muss sich das Ordnungsamt mit zahlreichen Beschwerden wegen Ruhestörungen auseinander setzen. Wie die Erfahrung zeigt, beruhen viele Ruhestörungen auf Rücksichtslosigkeit gegenüber Mitmenschen, Gedankenlosigkeit oder auf der Unkenntnis über die Bestimmungen des Lärmschutzes.

 

Häufig äußern Beschwerdeführer ihr Unverständnis, dass der Nachbar den ganzen Tag zu Hause verbringt, seinen Rasen mit seinem Motormäher aber erst nach 20 Uhr mäht. Es ist verboten, in empfindlichen Gebieten (das sind reine, allgemeine und besondere Wohngebiete) Rasenmäher (auch sog. lärmarme Geräte) mit Elektro- oder Benzinmotor an Sonn- und Feiertagen sowie an Werktagen zwischen 20 und 7 Uhr im Freien zu benutzen.

 

Zu den Werktagen gehören die Tage von Montag bis einschließlich Samstag. Das Verbot gilt auch für die Benutzung von

Vertikutierern, Rasentrimmern, Heckenscheren, tragbaren Kettensägen, Motorhacken sowie Häcksler jeweils mit Elektro- oder Benzinmotor sowie Wasserpumpen (mit Ausnahme von Teichpumpen).

 

Mit Rücksicht auf Kleinkinder und kranke alte Menschen sollte man auch in der Mittagszeit auf das Rasenmähen verzichten.

 

Abschließend bittet die Gemeinde um Rücksichtnahme auf die Nachbarschaft.