Die Gemeinde teilt heute in einer Pressemitteilung mit:
Eingang 20. Mai 2020 ( 19:00 Uhr )
Betreuung in den Kindertageseinrichtungen
Mit der neuen Corona- Verordnung wurde vom Land am vergangenen Samstag
die Grundlage für die weitere Betreuung in den Kindertageseinrichtungen ge-
schaffen. Künftig sollen bis zu maximal 50% der normalen Gruppengröße betreut
werden können. Die aktuelle Corona - Verordnung schreibt hierzu auch eine Priorisierung vor: Vorrang haben zunächst die Kinder der Notbetreuung. Dann noch zur Verfügung stehende Plätze sind an Kinder mit einem festgestellten besonderen Förderbedarf zu vergeben. Erst dann noch freie Plätze stehen allen weiteren Kindern zur Verfügung.
Die Gemeinde Friesenheim hat sich mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen auf folgendes Verfahren verständigt: Bis Mittwoch, den 27. Mai 2020, 10 Uhr können Eltern letztmalig Ihren Bedarf an erweiterter Notbetreuung anmelden.
Teilnahmeberechtigt sind weiterhin Kinder, für die der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe feststellt, dass die Teilnahme an der Notbetreuung zur Gewährleistung des Kindeswohls erforderlich ist. Ebenfalls teilnahmeberechtigt sind Kinder, deren Erziehungsberechtigte beide
1. einen Beruf ausüben, dessen zugrundeliegende Tätigkeit zur Aufrechterhaltung der kritischen Infrastruktur nach § 1b Abs. 8 Corona- Verordnung beiträgt, oder
2. eine präsenzpflichtige berufliche Tätigkeit außerhalb der Wohnung wahrnehmen und dabei unabkömmlich sind sowie durch ihre berufliche Tätigkeit an der Betreuung gehindert sind. Sofern ein Elternteil aus schwerwiegenden Gründen an der Betreuung gehindert ist, wird der andere Elternteil Alleinerziehenden gleichgestellt. Eltern, die Ihr Kind für die erweiterte Notbetreuung anmelden möchten, müssen den Anmeldebogen und die Arbeitgeberbescheinigung vollständig ausgefüllt und
unterschrieben per E - Mail an kmarx@friesenheim.de einreichen.
Entsprechende Vordrucke werden über die Kitas an alle Eltern verteilt und können auch auf der Homepage der Gemeinde heruntergeladen werden.
Die Eltern erhalten ab Mittwochnachmittag, den 27. Mai eine Rückmeldung, ob und ggf. ab wann eine Aufnahme in die erweiterte Notbetreuung möglich ist. Wenn die Vergabe der Plätze für die erweiterte Notbetreuung abgeschlossen ist,
wird die Gemeinde gemeinsam mit den Trägern sichten, ob und ggf. wo noch freie Plätze vorhanden sind.
Diese Plätze werden dann an Kinder mit einem festgestellten besonderen Förderbedarf vergeben. Die Leitungen und pädagogischen
Fachkräfte ermitteln aktuell die hierfür in Frage kommenden Kinder in ihrer jeweiligen Einrichtung.